Corona-Krisengipfel im Sächsischen Wirtschaftsministerium

Am 17. März fand auf Einladung des Sächsischen Wirtschaftsminister Martin Dulig der Corona-Krisengipfel in Dresden statt. Neben ihm informierten Ministerpräsident Michael Kretschmer, Sozialministerin Petra Köpping und Wolfram Günther, Staatsminister für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, über die aktuelle Lage. Die Spitzenverbände des sächsichen Wirtschaft - der UV Sachsen wurde vertreten durch UV Geschäftsführer Lars Schaller - und Gewerkschaften diskutierten mit den politischen Vertretern über die notwendigen Maßnahmen. Minister Dulig kündigte unter anderem ein Soforthilfeprogramm für Kleinstunternehmen (bis fünf MitarbeiterInnen) und Solo-Selbstständige mit einem Darlehen von 50.000 Euro in Ausnahmefällen bis 100.000 Euro an. Dieses soll ab Montag, den 23. März über die Sächsische Aufbaubank (www.sab.sachsen.de) zu beantragen sein.

 

Der UV Sachsen hält die Maßnahmen für einen ersten Schritt, fordert aber weitreichendere Unterstützung, da Kredite und Bürgschaften nur wenig bewirken werden.

 

Der UV Sachsen fordert:

  • Soforthilfefond als direkte, nicht rückzahlbare Unterstützung für Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schieflage gekommen sind
  • besonders betroffene Branchen (Gastronie- und Hotelgewerbe, Event- und Messebereich, Tourismus) benötigen Steuernachlässe und keine Stundungen
  • Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für einen ausreichend langen Zeitraum
  • Aussetzung der Steuervoraussetzung und Rückführung geleisteter Vorauszahlungen
  • rechtlichen Schutz vor Vollstrecksungsmaßnahmen bei Dauerschuldverhältnissen (Mieten, Leaing etc.)
  • Aufrechterhaltung des (internationalen) Warenwirtschaftsverkehrs
  • einsetzender Wirtschaftsverzerrung entgegenwirken - Lebensmittelketten bleiben geöffnet, bieten neben Lebensmittel auch andere Waren an
  • Arbeitszeitgesetz lockern bzw. aussetzen
  • die Kinderbetreuung durch Mitarbeiter stellt ein extremes Risiko für noch arbeitende Unternehmen dar, hier müssen Ausgleichszahlungen zur Verfügung gestellt werden