Dresdner Sofortprogramm für Kleinstunternehmen, Selbstständige und Freiberufler

Die Landeshauptsstadt Dresden hat heute ein Soforthilfeprogramm für Kleinstunternehmen, Selbstständige und Freiberufler auf den Weg gebracht, welches am Donnerstag durch den Stadtrat verabschiedet werden soll. Die Soforthilfe ist ein nichtrückzahlbarer Zuschuss in Form einer Pauschale in Höhe von 1.000 Euro.

 

Wer ist antragsberechtigt?

  • Kleinstunternehmen mit weniger als 10 MA und 2 Mio. Euro Umsatz
  • Selbsständige
  • Freiberufler

Welche Unterlagen müssen abgegeben werden?

  • Antrag auf Soforthilfe Corona-Pandemie
  • Nachweis der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit
  • Kopie des Personalausweises


Wohin gehen die Unterlagen?

 

Post:

Landeshauptstadt Dresden
Amt für Wirtschaftsförderung
Postfach 120020
01001 Dresden

 

Persönliche Übergabe:

Amt für Wirtschaftsförderung der Landeshauptstadt Dresden

im World Trade Center

Ammonstraße 74

01067 Dresden

 

Fax:

Faxnummer 0351/488-8703

 

Link: https://www.dresden.de/de/wirtschaft/wirtschaftsservice/soforthilfe-corona.php

 

 

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