Soforthilfen des Bundes können ab heute abgerufen werden

Ab heute können die letzte Woche im Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Soforthilfen der Bundesregierung abgerufen werden. Die Unterstützung richtet sich dabei an Kleinunternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler.

 

Im Einzelnen ist vorgesehen:

  • 9.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
  • 15.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bis bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)

Mit den Zuschüssen soll die wirtschaftliche Existenz der Antragssteller gesichert werden, indem laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsmittel, Leasingraten etc. beglichen werden können. Die Soforthilfe ergänzt die Programme der Länder. Die Antragsstellung erfolgt über die lokale Förderbanken - in Sachsen die Sächsische Aufbaubank.

 

Link:  www.sab.sachsen.de