BAFA-Programm: 100% Zuschuss für Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Coronakrise

Am 3. April 2020 ist eine modifizierte Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows für Corona-betroffene Unternehmen in Kraft getreten.  Ab sofort können Sie einen Antrag für Beratungen, die bis zu einem Beratungswert von 4.000,00 Euro für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler ohne Eigenanteil gefördert werden, beim BAFA stellen. Nähere Informationen – insbesondere zur Antragstellung finden Sie unter www.bafa.de/Mittelstandsfoerderung