Bund und Länder beschließen Lockerungen bei den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie

Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten haben in einer gemeinsamen Videokonferenz Lockerungen im Zusammenhang mit den Schritten zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Diese wurden in der anschließenden Kabinettssitzung der Sächsischen Regierung konkretisiert und tragen ab 20. April folgende Schwerpunkte:

  • Sachsen nimmt die Ausgangsbeschränkungen zurück und schließt sich dem bundesweiten Weg der Kontaktbeschränkungen an
  • Geschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern können wieder öffnen
  • unabhängig von der Verkaufsfläche können KfZ- und Fahrrad-Händler, Buchläden sowie Garten- und Baumärkte wieder öffnen
  • Großveranstaltungen - eine genaue Größe legen die Länder selbst fest - bleiben bis 31. August 2020 untersagt
  • eine verbindliche Maskenpflicht besteht nicht, es könnte aber eine Tragepflicht in öffentlichen Bussen und Bahnen durch die Landesregierung beschlossen werden
  • Abschlussklassen (Gymnasium, Oberschule, Förderschule) sollen ab nächster Woche wieder in die Schule, um sich auf die Prüfungen vorzubereiten
  • ab 4. Mai sollen weitere Schulklassen folgen, ein konkretes Konzept wird durch die Kultusministerkonferenz in den nächsten Tagen erarbeitet

Weitere Informationen unter www.bundesregierung.de und www.staatsregierung.sachsen.de