Die Stadt Leipzig startet ein Sonderhilfsprogramm "Leipzig hilft Solo-Selbstständigen", das Antragstellern einen einmaligen Zuschuss von bis zu 2.000 Euro gewährt. Das Programm ergänzt damit die Soforthilfe des Bundes, welche bis zu 9.000 Euro für laufende Sach- und Betriebskosten übernimmt, jedoch nicht den Ausfall von Unternehmerlohn auffängt.
Die Hilfe in Höhe von 2.000 Euro dient der Überbrückung eines persönlichen Liquiditätsengpasses für eine Laufzeit von bis zu zwei Monaten. Die Stadt stellt hierfür insgesamt fünf Millionen Euro zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Solo-Selbstständige im Haupterwerb und Einzelunternehmen ohne Angestellte, welche ihre Betriebsstätte und ihren Hauptwohnsitz in Leipzig haben. Antragsteller müssen plausibel darlegen, dass Sie einen signifikanten Umsatzrückgang in 2020 (mindestens 20 Prozent) verglichen mit dem Vorjahresdurchschnitt erwarten, den sie, trotz eigener Gegenmaßnahmen und Zuschüssen für Betriebsausgaben von Bund und Land, nicht auffangen können. Im Folgejahr wird geprüft, ob sich der Umsatzeinbruch bestätigt hat. Die Antragsteller müssen sich entscheiden; eine doppelte Förderung durch "Leipzig hilft Solo-Selbstständigen" und Arbeitslosengeld I oder II ist nicht möglich. Um eine kurzfristige Bearbeitung zu ermöglichen, erfolgen Antragstellung und Abrechnung digital.
Die Voraussetzungen dafür werden derzeit mit Hochdruck geschaffen, was noch circa zwei Wochen (Mitte Mai) in Anspruch nehmen wird. Über die Freischaltung wird umgehend informiert. www.leipzig.de/corona-hilfe-programm-fuer-solo-selbststaendige