Weitere Lockerung von Coronabeschränkungen im Kabinett beschlossen

Die Kabinettsmitglieder berieten am 6. Mai über die Lockerung der bestehenden Corona-Maßnahmen. Die Kontaktbeschränkung soll über den 20. Mai hinaus bestehen bleiben. Steigen künftig die Neuinfektionen in einer Region zu schnell an, können die nach und nach gelockerten Corona-Beschränkungen wieder verschärft werden. Dementsprechend soll in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten 7 Tage ein Beschränkungskonzept unter Einbeziehung der zuständigen Landesbehörden umgesetzt werden. Die neue Verordnung wird in der kommenden Woche vom Kabinett beschlossen.

 

Vorgesehen sind unter anderen weitere Lockerungsmaßnahmen:

  • Die coronabedingten Kontaktbeschränkungen in Sachsen werden grundsätzlich verlängert. Allerdings dürfen sich ab 18. Mai wieder Angehörige von zwei Haushalten treffen - also etwa zwei Familien, zwei Paare oder die Mitglieder aus zwei Wohngemeinschaften. Sie sollen weiterhin einen Abstand von 1,50 Metern zueinander einhalten.
  • Kundgebungen und Demonstrationen sollen nicht mehr auf eine bestimmte Anzahl von Teilnehmern begrenzt sein. Es gelten aber weiterhin Hygienevorschriften wie ein Mindestabstand und Maskenpflicht.
  • Biergärten, Restaurants, Gaststätten, Ferienwohnungen und Hotels können in Sachsen bereits ab 15. Mai unter strengen Hygieneauflagen wieder öffnen. Hotels sollen - anders als in anderen Bundesländern - nach derzeitigem Stand nicht auf eine Auslastung von 60 Prozent beschränkt werden. Auch Campingplätze dürfen öffnen, allerdings ohne den Betrieb von Gemeinschaftsduschen. Die konkreten Regeln für die Öffnung der Betriebe sollen am kommenden Dienstag im Kabinett beschlossen werden.
  • Ab 18. Mai sollen Theater, Opern, Kinos und weitere Kultureinrichtungen wieder öffnen können. In den kommenden Tagen sollen dazu Details besprochen werden. Laut Kulturministerin Barbara Klepsch soll auf kleinere Formate und Ensembles sowie Freiluftveranstaltungen gesetzt werden. Auch Fitness-Studios, Tanz- und Musikschulen, Fahrschulen und Freibäder können voraussichtlich ab 18. Mai wieder öffnen.
  • Schulen, Kitas: Auch hier soll es ab 18. Mai weitere Lockerungen "in größerem Umfang" geben, Einzelheiten dazu will Kultusminister Christian Piwarz am Freitag bekannt geben. Auch für Förderschulen soll es einen Öffnungsfahrplan geben.
  • Alle Geschäfte in Sachsen sollen ab 18. Mai unter Auflagen wieder öffnen dürfen. Die bisherige Beschränkung auf eine Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern entfällt komplett. Neben Einhaltung der Hygieneregeln gilt der Grundsatz: Ein Kunde auf 20 Quadratmeter. Mundschutz und Abstand bleibt weiterhin Pflicht.
  • Schon seit letzter Woche können die Freiluftbereiche der Sportstätten jener Sportarten öffnen, bei denen - wenn  die Sportart in ihrer typischen Art ausgeübt wird - die Einhaltung eines Mindestabstandes von zwei Metern möglich ist. Das betrifft insbesondere folgende Sportstätten: Tennis- und Golfplätze, Leichtathletik, Reit-, Flug- und Stocksportanlagen, Schießstätten, Bogenschieß- und Bahnengolfanlagen.