Aktueller Beschluss von Bund und Ländern

 

 

Die Bundesregierung hat gemeinsam mit den Ministerpräsidenten*innen der Länder weitereichende Maßnahmen getroffen. Die Regelungen gelten ab dem 2. November bis zum Ende des Monats. Nach zwei Wochen findet eine Überprüfung statt, um mögliche Anpassungen zu treffen. Folgende Punkte sind für Unternehmen im Freistaat Sachsen von Bedeutung:

 

Wirtschaft

  • Theater und Konzerthäuser, Kinos und Freizeitparks, Schwimmbäder und Fitnessstudios werden geschlossen
  • alle Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen geschlossen - davon ausgenommen sind die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause
  • Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werde untersagt
  • Kosmetikstudios und Massagepraxen werden geschlossen - medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege bleiben weiter möglich
  • Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet
  • Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen ebenfalls geöffnet

 

Wirtschaftshilfe

  • die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen mit bis zu 50 Mitarbeitern erhalten eine Erstattung von 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats November - die Fixkosten Unternehmens werden dabei pauschaliert
  • für Unternehmen mit mehr Mitarbeitern werden bis zu 70 Prozent erstattet

 

>>> Einzelheiten werden in den nächsten Tagen durch das Bundeswirtschafts- und -finanzministerium erarbeitet. Wir halten Sie auf dem Laufenden!

 

Allgemein

 

  • Bundesweit gelten die Abstands- und Hygieneregeln weiter und dort, wo es geboten ist, sind Alltagsmasken zu tragen.
  • Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet, maximal jedoch 10 Personen.
  • Generell soll auf private Reisen und Besuche - auch von Verwandten - verzichtet werden.
  • Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern wird geschlossen.
  • Schulen und Kitas bleiben geöffnet.

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