Bund konkretisiert "Novemberhilfe"

Alle Anträge können in den kommenden Wochen über die Homepage www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de  gestellt werden. Grundsätzlich erfolgt die elektronische Antragstellung über einen prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Rechtsanwälte). Ausgenommen sind Solo-Selbständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen. Sie können den Antrag selbst stellen – ohne prüfenden Dritten, sofern sie bisher noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben. Zwingend erforderlich für die Authentifizierung im Direktantrag ist ein ELSTER-Zertifikat. Sollten Sie noch kein Zertifikat besitzen, können Sie dieses über das ELSTER-Portal beantragen.

Die Antragstellung startet in der letzten Novemberwoche 2020 (voraussichtlich 25. November 2020). Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen erfolgen ab Ende November 2020.

Alle Details zu Antragsberechtigte, Förderungsgegenstand etc. finden Sie unter


https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Artikel/novemberhilfe.html

 

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Vollzugshinweise Novemberhilfe
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