Neue Verordnung: Mehr Homeoffice, strengere Schutzvorschriften im Betrieb

Mit einer Homeoffice-Pflicht und strengeren Arbeitsschutzregeln will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil das Risiko reduzieren, sich am Arbeitsplatz mit dem Coronavirus zu infizieren. Eine entsprechende Verordnung soll am kommenden Mittwoch in Kraft treten – vorerst befristet bis zum 21. März 2021.

 

 

Inhalt:

 

Mehr Homeoffice: 
Arbeitgeber werden verpflichtet, ihren Beschäftigten Homeoffice anzubieten, sofern das möglich ist. Lehnt ein Arbeitgeber die Verlagerung von Tätigkeiten ins Homeoffice ab, können die Arbeitsschutzbehörden eine Begründung verlangen – und gegebenenfalls auch die Arbeit im Büro untersagen. Sie könnten Verstöße als Ordnungswidrigkeit sanktionieren. 

Umgekehrt werden die Beschäftigten nicht verpflichtet, ein Homeoffice-Angebot auch anzunehmen. Dafür gebe es keine Rechtsgrundlage.

 

Mehr Abstand im Betrieb:

Wenn Büroräume von mehreren Personen genutzt werden, müssen pro Person zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen. Die gleichzeitige Nutzung von Räumen sei „auf das betriebsnotwendige Minimum zu reduzieren“. Wenn die Tätigkeiten das nicht zulassen, muss der Arbeitgeber andere Schutzvorkehrungen treffen – „insbesondere durch Lüftungsmaßnahmen und geeignete Abtrennungen zwischen den anwesenden Personen“.

 

 

Maskenpflicht:

Wenn im Betrieb der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann oder es bei Tätigkeiten zu einem „erhöhten Aerosolausstoß“ kommt, müssen Beschäftigte künftig eine Maske tragen. Arbeitgeber werden verpflichtet, ihren Mitarbeitern medizinische Masken zur Verfügung stellen.

 

Kleine Arbeitsgruppen:

 

In Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten werden Arbeitgeber angehalten, möglichst kleine konstante Teams zu bilden und Kontakte zwischen den einzelnen Arbeitsgruppen auf das betriebsnotwendige Minimum zu reduzieren. Außerdem sollen Arbeitszeiten, wenn möglich, flexibler gestaltet werden. 

Quelle: Sächsische Zeitung

Die Bundesregierung hatte bereits einen SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard und eine konkretisierende SARS-CoV-2-Arbeitschutzregel veröffentlicht.


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Entwurf SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung 2021
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Arbeitsschutzregel Dezember 2020
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Arbeitschschutzstandarts vom 16.04.2020
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