Was sich jetzt für Sachsen ändert

 

 

Nach der gestrigen Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer finden Sie hier eine kurze Übersicht, was sich jetzt für Sachsen ändert, sowie die den ausführlichen Beschluss als Download:

 

Lockdown : Da die Landesregierung in der letzten Allgemeinverfügung einen Lockdown bis zum 7. Februar festgelegt hatte, verlängert sich diese in Sachsen aktuell nur um 1 Woche - bis zum 14. Februar.

 

Schulen und Homeschooling: Die Abschlussklassen im Freistaat werden auch ab 8. Februar weiter live in der Schule lernen können. Durch den verlängerten Lockdown bis zum 14. Februar ist der ebenfalls für den 8. Februar geplante Schulstart aller anderen Klassen aber vom Tisch. Weiteres dazu will das sächsische Kabinett am Mittwoch beraten. 

 

Kitas, Horte und Notbetreuung: Horte in den Grundschulen und Kitas bleiben - statt bis zum 7. Februar - nun  bis zum 14. Februar geschlossen. Ausnahmen bleiben weiterhin die systemrelevanten Berufsgruppen.

 

Ausgangsbeschränkungen und 15-km-Regel: In Sachsen gilt schon seit Dezember die Ausgangssperre ab 22 Uhr und der 15-Kilometer-Radius im Umfeld der Wohnadresse - hier ändert sich nichts.

 

Nahverkehr: In der aktuellen Allgemeinverfügung ist die Reduzierung des ÖPNV im Freistaat schon klar geregelt (Auslastung soll deutlich reduziert werden/ältere Menschen sollen ÖPNV meiden...) Auch hier gibt es keine Änderungen.

Mund-Nasen-Bedeckung: Neu ist die Trage-Pflicht von medizinischen Masken (FFP2- und/oder OP-Masken) im ÖPNV und Geschäften.

 

Homeoffice: Das Bundesarbeitsministerium wird per Verordnung, die bis 15. März 2021 befristet sein wird, neue Regeln für verpflichtendes Homeoffice erlassen. Sachsen geht hier mit. Digitale Wirtschaftsgüter sollen rückwirkend zum 1. Januar 2021 sofort abgeschrieben werden können. 

 

Den zuvor angedachten Wirtschafts-Lockdown wird es nicht geben.


Hier finden Sie die aktuellen Beschlüsse im Wortlaut zum Download:

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Beschluss von Bund und Ländern vom 19.01.2021
BKMPK190121end.pdf
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