Informationen für Grenzpendler

Tschechien wurde seitens des RKI als sog. Virusvariantengebiet eingestuft, was weitgehende Grenzschließungen seit Sonntag nach sich zieht. Ausnahmen gelten nach jetzigem Stand nur für Arbeitskräfte im Bereich Medizin und Pflege. 

 

Situation der Grenzpendler aus der Tschechischen Republik

Am 14. Februar 2021 ist eine Änderung der Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung in Kraft getreten. Diese enthält Regelungen für den Fall der Einreise aus einem Virusvariantengebiet. Nach bisheriger Rechtslage bestünde dann bei Einreise in den Freistaat Sachsen – von wenigen Ausnahmen abgesehen – eine 14-tägige Absonderungspflicht. Diese Verordnung sieht in Ergänzung der bisherigen Ausnahmeregelungen weitere Ausnahmen von der Absonderungspflicht vor.

 

Ausnahmen:

- Personen, die nur zur Durchreise in den Freistaat Sachsen einreisen. Diese müssen bei der Einreise einen negativen Test vorweisen können.

- Personen, die bei Aufenthalten in Deutschland oder in einem Risikogebiet von weniger als 72 Stunden Dauer und bei Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren, oder Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren. Auch diese müssen bei der Einreise einen negativen Test vorweisen

- Für die LKW-Fahrer gilt die Einreise-Testpflicht. Diese müssen also bei Einreise einen Testnachweis mitführen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Das gilt in gleicher Weise auch für Personen, die ohne Zwischenaufenthalt durch Sachsen durchreisen.

- Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegewesens nach § 23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 bis 12 und § 36 Absatz 1 Nummer 2 und 7 des Infektionsschutzgesetzes unter der Voraussetzung einer täglichen Testung auf das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2.

- Beschäftigte in Betrieben der Nutztierhaltung, die zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit dieser Betriebe unverzichtbar sind, unter der Voraussetzung einer täglichen Testung auf das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2.

Anbei finden Sie zusammengefasst wichtige Punkte für Grenzpendler und Grenzgänger bei der Einreise nach Sachsen. Weitere Informationen, Wichtige Fragen und Antworten finden Sie auch auf der Seite www.coronavirus.sachsen.de/einreise_nach_sachsen

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