Neue Sächsische Corona-Schutzverordnung gültig ab 8. März 2021

Die Sächsische Staatsregierung hat die neue Corona-Schutzverordnung, welche ab 8. März 2021 in Kraft tritt, verabschiedet.

 

Wesentliche Änderungen sind:

  • 15 km-Regel und die nächtliche Ausgangssperre sind nicht mehr Bestandteil
  • ein Hausstand darf sich in der Öffentlichkeit sowie in privat genutzten Räumen und Grundstücken mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes treffen
    • Insgesamt sind maximal fünf Personen erlaubt
    • Kinder unter 15 Jahren werden nicht mitgezählt
  • Geschäfte des täglichen Bedarfs werden erweitert, nötig sind hier eine Begrenzung der Kundenzahl und ein Hygienekonzept:
    • Buchhandlungen, Baumschulen, Gartenmärkte, Baumärkte und Blumengeschäfte
  • Fahrschulen dürfen ab Montag wieder öffnen
    • Bedingung ist eine wöchentliche Testung des Personals, ein Hygienekonzept und ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest des Kunden oder der Kundin
  • ab Montag gilt die Maskenpflicht in Kraftfahrzeugen nur noch für die Mitfahrer, nicht aber für den Fahrer oder Fahrerin des Fahrzeugs
  • die bisherige Quarantäneregelung für Grenzpendler bleibt weiterhin in Kraft
  • Corona Testung-Mitarbeiter*innen
    • Alle Beschäftigten und Selbstständigen mit direktem Kundenkontakt sind ab 15. März verpflichtet, einmal wöchentlich einen Corona-Test vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Arbeitgeber müssen die Tests für den Arbeitnehmer kostenfrei zur Verfügung stellen.
    • Arbeitgeber sind verpflichtet, ab dem 22. März ihren Beschäftigten, die nicht im Homeoffice sind, mindestens einmal pro Woche die Durchführung eines kostenlosen Selbsttests anzubieten.
  • Lockerungen bei einer Inzidenz unter 100
    • Click & Meet im Einzel- und Großhandel nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum
    • Öffnung von weiteren körpernahen Dienstleistungen wie Kosmetik- und Tattoostudios mit wöchentlicher Testung des Personals. Kunden müssen einen tagesaktuellen Negativtest vorlegen.
    • Ab 15. März: Öffnung von botanischen Gärten, Zoos, Tierparks, Museen, Galerien und Gedenkstätten mit vorheriger Terminbuchung.

 

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Sächsische Corona-Schutzverordnung gültig ab 8. März 2021
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Medieninformation Sächsische Corona-Schutzverordnung
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Quelle: Sächsisches Staatsministerium