Aktuelle Beschlüsse von Bund und Ländern

  • Über Ostern gilt ein besonders scharfer Lockdown als „Ruhepause“. Der Gründonnerstag und Karsamstag werden demnach einmalig als Ruhetage definiert und mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen verbunden. Nur am Karsamstag soll demnach der Lebensmittelhandel geöffnet bleiben.
  • Private Zusammenkünfte in der „Ruhepause“ sollen auf den eigenen Haushalt und einen weiteren Hausstand, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt werden. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare mit getrennten Wohnungen gelten als ein Haushalt.
  • Ansammlungen im öffentlichen Raum werden dem Beschluss zufolge in der Zeit der „Ruhepause“ generell untersagt. Wo bereits Außengastronomie offen ist, muss sie für diese fünf Tage wieder geschlossen werden. Kirchen und Religionsgemeinschaften werden gebeten, an Ostern nur Online-Angebote für die Gläubigen zu machen. Nur Impf- und Testzentren sollen offen bleiben.
  • Die bestehenden Lockdown-Regeln werden bis zum 18. April verlängert. Damit gilt auch weiterhin die Anfang März beschlossene Notbremse, die bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern greifen soll. Die Landkreise sollen aber auch weitere Maßnahmen ergreifen, wenn der Schwellenwert überschritten wird. Als Möglichkeit genannt werden in dem Beschluss unter anderem Ausgangsbeschränkungen, verschärfte Kontaktbeschränkungen und die Pflicht zu tagesaktuellen Schnelltests in Bereichen, in denen das Abstandhalten oder konsequente Maskentragen erschwert sind.
  • Verzicht auf Reisen: Bund und Länder appellieren weiterhin eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und auch ins Ausland zu verzichten. Von Fluglinien erwarten Bund und Länder Corona-Tests vor dem Rückflug.
  • Tourismus im Inland wird auch in den Osterferien nicht möglich sein. Hotels und andere Beherbergungsbetriebe sollen für Urlauber geschlossen bleiben.
  • Bund und Länder wollen Corona-Tests für Schüler, Lehrkräfte und Kita-Beschäftigte ausweiten und streben „baldmöglichst zwei Testungen pro Woche“ an. Die Verteilung und Organisation läuft regional unterschiedlich gut, und über die praktische Umsetzung wird vielerorts noch diskutiert - beispielsweise über die Frage, ob die Tests zu Hause oder in der Schule stattfinden sollen. Zur Organisation des weiteren Betriebs von Schulen und Kitas, etwa zu möglichen Schließungen oder anderen Einschränkungen, trafen Bund und Länder keine konkreten Vereinbarungen. Die Länder regeln diese Fragen damit weiterhin in Eigenregie.
  • Bund und Länder fordern Unternehmen erneut auf, ihren Beschäftigten das Arbeiten von zu Hause zu ermöglichen. Zudem sollen die Firmen ihre Testangebote ausweiten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die nicht im Homeoffice arbeiten, sollen sich möglichst zwei Mal pro Woche testen lassen können.
  • Besonders schwer von den Schließungen betroffene Unternehmen sollen weitere Hilfen bekommen. Die Bundesregierung wird laut dem Beschluss für diese „ein ergänzendes Hilfsinstrument im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben entwickeln“.

                                                                                                                                                                                                                                                                             Quelle: Sächsische Zeitung
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Aktuelle Beschlüsse von Bund und Ländern
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