Geplante Festlegungen für Sachsen aus der Pressekonferenz mit Ministerpräsident Michael Kretschmer

Soeben wurden in einer Pressekonferenz mit Ministerpräsident Kretschmer und Ministerin Köpping die Eckpunkte der neuen Corona-Schutzverordnung vorgestellt, die in den kommenden Tagen noch abgestimmt werden. Erst am Montag soll die neue Verordnung verabschiedet werden. Sie gilt dann ab Gründonnerstag. Folgende Punkte wurden vorgestellt:

 

Folgendes soll für Ostern gelten:

  • Der 1. und 3. April sollen "arbeitsfrei" sein, ausgenommen sind systemrelevante Berufe.  Eine konkrete Liste, wer dazu gehört, solle in den nächsten Tagen erarbeitet werden. Auch Kitas bleiben geschlossen, hier wird es eine Notbetreuung geben. Lebensmittel-Einzelhändler, Bäckereien und Frischemärkte dürfen am 1. und 3. April öffnen. Bei Gärtnereien und Baumärkten gibt es noch keine Entscheidung. Impfzentren bleiben geöffnet.
  • Vom 1. bis zum 5. April gibt es ein Versammlungsverbot. 
  • Die 15-Kilometer-Regel bleibt aufgehoben, somit sind Ausflüge über Ostern möglich

Regelungen nach Ostern:

  • Gastronomie und Hotels bleiben weiterhin geschlossen. 
  • Im April und auch zu Ostern dürfen sich weiterhin ein Haushalt mit einem weiteren Haushalt, maximal aber 5 Personen treffen. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgerechnet.
  • Unabhängig von der Inzidenz, aber mit einer Testpflicht, sollen in Sachsen künftig unter anderem möglich sein:

             ·         Click & Meet im Einzelhandel

             ·         Öffnungen von Zoos

             ·         Kosmetik- und Tattoostudios mit Testpflicht auch für Kunden

     

  • Schulen und Kitas sollen auch bei höheren Inzidenzwerten mit Testpflicht geöffnet bleiben. Ab der Grundschule sollen künftig zweimal wöchentlich Schüler, Lehrer und Erzieher in Kitas getestet werden.
  • Individualsport alleine, zu zweit oder in Gruppen bis 20 Kindern unter 15 Jahren im Außenbereich ist künftig unabhängig von der Inzidenz möglich. Zudem sollen Fitnessstudios den Innensportanlagen gleichgestellt werden. Die Öffnung sei hier abhängig von der Inzidenz, es gelte aber Testpflicht.