Unterstützung für Ausbildungsbetriebe & Lockdown-II-Sonderzuschuss

>> Erhöhung der Prämien für die Neueinstellung oder die Übernahme von Auszubildenden und Ausweitung der Förderung zur Vermeidung von Kurzarbeit

 

Die Förderungen im Rahmen der Ersten Förderrichtlinie wurden deutlich verbessert:

 

  • Die bisherige Ausbildungsprämie für Betriebe, die ihr Ausbildungsniveau halten, wird für das nächste Ausbildungsjahr von 2. 000 Euro auf 4. 000 Euro erhöht.
  • Die Ausbildungsprämie plus für Betriebe, die ihr Ausbildungsniveau steigern, wird für das nächste Ausbildungsjahr von 3.000 Euro auf 6.000 Euro erhöht.
  • Aber auch der Anreiz, Auszubildende und ihre Ausbilder trotz Kurzarbeit im Betrieb zu halten, soll verbessert werden. Zukünftig soll es deshalb nicht nur einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung geben, sondern auch einen Zuschuss zur Ausbildervergütung.
  • Außerdem wird ein Lockdown-11-Sonderzuschuss (in Höhe von 1.000 Euro) für ausbildende Kleinstunternehmen eingeführt, wenn der Ausbildungsbetrieb im aktuellen Lockdown seine Geschäftstätigkeit nicht oder nur noch im geringen Umfang (wie z. B. beim Außerhausverkauf von Restaurants) wahrnehmen durfte und die Ausbildung dennoch fortgeführt hat.
  • Für den Fall, dass ein Ausbildungsplatz wegen Insolvenz des Betriebes verlorengeht, sind auch Verbesserungen bei den Übernahmeprämien vorgesehen; die Förderhöhe wird auf 6.000 Euro verdoppelt. Gefördert wird jetzt auch die Übernahme von Auszubildenden, deren Ausbildungsvertrag pandemiebedingt beendet wird.

Ausbildungsbetriebe und ausbildende Einrichtungen können diese Unterstützungen bei den örtlichen Arbeitsagenturen beantragen. Alle Informationen rund um die Antragstellung finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.