Über­brückungs­hil­fe III noch­mals er­wei­tert und ver­bes­sert

>> Zusätzlicher Eigenkapitalzuschuss für Unternehmen, die besonders schwer betroffen sind

- Anspruchsberechtigt sind Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in mindestens drei Monaten (November 2020 bis Juni 2021)

- Eigenkapitalzuschuss wird zusätzlich zur regulären Förderung der Überbrückungshilfe III gewährt

- Der Zuschuss ist gestaffelt und steigt an, je länger Unternehmen einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent erlitten haben

>> Fixkostenzuschuss erhöht

- Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent erleiden, bekommen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet (bisher 90 Prozent)

- Die Vorgaben des europäischen Beihilferechts sind für die gesamte Förderung der Überbrückungshilfe III ( inkl. Eigenkapitalzuschuss) einzuhalten

 

>> Weitere Verbesserungen

- Sonderabschreibungsmöglichkeiten für Saisonware und verderbliche Ware für Einzelhändler werden auf Hersteller und Großhändler erweitert

- Veranstaltungs- und Reisewirtschaft: Anschubhilfe in Höhe von 20 Prozent der Lohnsumme zusätzlich zur allgemeinen Personalkostenpauschale

- In Härtefällen können alternative Vergleichszeiträume zur Ermittlung des Umsatzrückgangs im Jahr 2019 begründet werden

- Nun auch junge Unternehmen bis zum Gründungsdatum 31. Oktober 2020 antragsberechtigt

- Unternehmen und Soloselbstständige erhalten ein nachträgliches Wahlrecht zwischen Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III zum Zeitpunkt der Schlussabrechnung

www.bundesfinanzministerium.de/ueberbrueckungshilfe-verbessert