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Am Dienstagabend sind bundesweit gleichzeitig die Härtefallhilfen gestartet. Das Programm zielt auf Unternehmen und Selbstständige, die aus den bisherigen Corona-Hilfsprogrammen des Bundes
ausgeschlossen und durch die Krise in eine existenzbedrohende wirtschaftliche Lage geraten sind.
Sachsen stellt dafür über 37 Millionen Euro für die Unternehmen zur Verfügung; derselbe Betrag kommt noch einmal vom Bund. Anträge können ausschließlich durch prüfende Dritte (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte) gestellt werden. In Sachsen ist die SAB mit dem Programmvollzug betraut.
Details:
• Leistungszeitraum: Juni 2020 bis Juni 2021
• Leistungsvoraussetzungen: Antragsteller ist aufgrund außergewöhnlicher Fallgestaltungen in den Corona-Hilfsprogrammen im jeweiligen Leistungszeitraum nicht antragsberechtigt (Subsidiarität)
• Antragsteller hat pandemiebedingt außerordentliche Belastungen zu tragen, die absehbar die wirtschaftliche Existenz des Antragstellers bedrohen
• Haupterwerbliche Tätigkeit
• Der Leistungsumfang richtet sich nach den Leistungen im Programm Überbrückungshilfe im jeweiligen Leistungszeitraum. Es werden also bestimmte betriebliche Fixkosten wie die Miete, Versicherungsbeiträge usw. anteilig erstattet.
• Deckelung der Leistung auf 100.000 Euro pro Unternehmen im Regelfall