Abschlussprüfungen beim Kurzarbeitergeld

Nachdem im Frühjahr 2020 viele Unternehmen das Instrument der Kurzarbeit genutzt haben, beginnt die Bundesagentur für Arbeit nun mit den Abschlussprüfungen bei Betrieben, deren Angestellte länger als drei Monate nicht mehr in Kurzarbeit sind. Hierbei handelt es sich um einen üblichen Vorgang. Die betroffenen Unternehmen wurden oder werden zeitnah informiert.

 

Die Abschlussprüfung erfordert mitunter den Nachweis bestimmter Dokumente (z. B. Lohnabrechnungen oder Arbeitszeitnachweise). Die Arbeitsagentur setzt bundesweit Sonderprüfteams ein und verfolgt den Anspruch, so unbürokratisch wie möglich vorzugehen. Dennoch stellt die Prüfung eine zusätzliche Belastung für Betriebe dar. Sollten Sie bereits vorab oder während der Abschlussprüfung konkrete Fragen haben, können Sie sich an den zuständigen Arbeitsgeberservice der Arbeitsagentur wenden: Telefon 0800 4 555520 (gebührenfrei).

 

Download
Wichtige Informationen zum Verfahren
Kurzarbeitergeld_Pruefung_Infos.pdf
Adobe Acrobat Dokument 667.6 KB