Bund verlängert Ausbildungsprämie


Das im Sommer 2020 gestartete Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ geht in die Verlängerung. Zum 1. Januar 2022 hat die Bundesregierung die Förderrichtlinie verlängert!

Ausbildungsbetriebe erhalten eine einmalige Ausbildungsprämie, wenn sie trotz der Corona-Einschränkungen weiter ausbilden. Wenn Betriebe gar zusätzliche Plätze schaffen, werden sie mit der Ausbildungsprämie plus unterstützt.

 

Ausbildungsbetriebe können entsprechende Förderanträge nun auch für Ausbildungsverhältnisse beantragen, die zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 15. Mai 2022 gestartet sind.

Die dritte Änderung der Förderrichtlinie wurde am 31. Dezember im Bundesanzeiger veröffentlicht und gilt seit dem 1. Januar 2022.

 

Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ bietet:

 

  • die Ausbildungsprämie für Ausbildungsverhältnisse, die bis zum 31.05.2021 begonnen wurden in Höhe von 2.000 Euro als einmaliger Zuschuss oder eine Ausbildungsprämie plus von 3.000 Euro,
  • für Ausbildungsverhältnisse, die zwischen dem 1. Juni 2021 und 15. Mai 2022 begonnen werden, 4.000 Euro oder die Ausbildungsprämie plus in Höhe von 6.000 Euro,
  • „Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit“ für die Monate ab April 2021,
  • einen „Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen“ bis zum 15. Mai 2022.

Die vollständigen Förderanträge sollten bis spätestens drei Monate nach Ablauf der bestandenen Probezeit des Ausbildungsverhältnisses, gestellt werden.

 

 

Weitere Informationen gibt es online bei der Bundesagentur für Arbeit.